26.10.2022 - 6.12 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde hat am 9.3.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnbebauung an der Straße des Friedens“ in Altenkirchen gefasst. Der Beschluss wurde vom 22.3.2022 bis 07.04.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

In der Gemeindevertretersitzung am 22.6.2022 wurde erklärt, dass der Bebauungsplan nicht mehr aufgestellt werden soll, weil die Finanzierung nicht abgesichert werden kann.

Folglich ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr.  004.07.097/22 vom 9.3.2022 über die Aufstellung des Bebauungsplanes nr. 17 „Wohnbebauung an der Straße des Friedens“ wird aufgehoben.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V