26.10.2022 - 6.5 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin Aufsichtsrat Beschlüsse fassen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung

Im Anlagevermögen der Gesellschaft sind nur Vermögensgegenstände zu behalten, die dem Gesellschaftszweck dienen. Es sind Grundstücke vorhanden, die im Eigentum der Gesellschaft stehen, aber nicht für den Gegenstand des Unternehmens benötigt werden. Gemäß Satzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG ist für eine Veräußerung dieser Grundstücke die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, mit der Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG beauftragt wird, mit der der Veräußerung aller nicht dem Gesellschaftszweck dienenden Grundstücke durch die Gesellschaft zugestimmt wird

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13205&selfaction=print