26.10.2022 - 6.8 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Frau Sill und Herr Schiebe nehmen wieder an der Sitzung teil. Frau Sill übernimmt die Leitung der Sitzung.
Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrates vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den Vorstand der Altenkirchener Wohnungsbau nach Bestätigung des Jahresabschlussberichtes 2021 zu entlasten und dies in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.