26.10.2022 - 6.2 Beschluss über die Haushaltspläne und Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 45 (1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.

 

Herr Behrens vom Amt Nord-Rügen (Kämmerei) erklärt den Gemeindevertretern den Haushalt und beantwortet die Fragen. Er erklärt die Kurzübersicht des Haushaltsplanes 2023/2024.

 

Er erklärt, dass sicherlich die Haushaltsicherung weitergeführt werden muß, wenn die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht erteilt wird. Außerdem muss auch ein Kassenkredit in Anspruch genommen werden.

 

Frau Thesenvitz-Weiske fragt nach den Mitteln, die für das Seniorenfest und auch Kinderfest eingestellt wurden.

 

Herr Behrens erklärt der Gemeindevertretung, falls diese nicht ausreichen kann man eventuell kleine Differenzen auch durch andere Konten decken.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt die vorgelegten Haushaltspläne und Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt 2023/2024 mit den jeweiligen Stellenplänen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage