26.10.2022 - 6.3 Darlehensrückzahlung an das Landesförderinstitu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Herr Rekewitsch nimmt wieder an der Sitzung teil.
Zur Finanzierung des Bauvorhabens August-Bebel-Straße wurde der Gemeinde Sagard ein Darlehen in Höhe von 84.300,00 EUR zur Finanzierung des Eigenanteils ausgereicht. Die Kreditermächtigung erfolgte am 27.08.2007. Dieses Darlehen hätte der Gemeinde nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern nicht zu vergünstigten Konditionen zugestanden. Es wurde bis zum heutigen Zeitpunkt bis auf 41.980,00 EUR zurückgezahlt. Damit die Gemeinde keinen Schaden durch Strafzinsen und eventuelle sonstige Maßnahmen droht, ist die verbliebene Restschuld in voller Höhe zurückzuzahlen. Bei der Rückzahlung handelt es sich um eine Vermögensumschichtung. Eine ertragsmäßige Belastung des Haushaltes entsteht nicht.
Herr Grabbert möchte zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung bitte eine Erklärung vom Amt Nord-Rügen
- wie kam es zu einer derartig fehlerhaften Entscheidung
- woher werden die Mittel genommen, wenn es den Haushalt nicht belastet