26.10.2022 - 6.3 Darlehensrückzahlung an das Landesförderinstitu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Rekewitsch nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Zur Finanzierung des Bauvorhabens August-Bebel-Straße wurde der Gemeinde Sagard ein Darlehen in Höhe von 84.300,00 EUR zur Finanzierung des Eigenanteils ausgereicht. Die Kreditermächtigung erfolgte am 27.08.2007. Dieses Darlehen hätte der Gemeinde nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern nicht zu vergünstigten Konditionen zugestanden. Es wurde bis zum heutigen Zeitpunkt bis auf 41.980,00 EUR zurückgezahlt. Damit die Gemeinde keinen Schaden durch Strafzinsen und eventuelle sonstige Maßnahmen droht, ist die verbliebene Restschuld in voller Höhe zurückzuzahlen. Bei der Rückzahlung handelt es sich um eine Vermögensumschichtung. Eine ertragsmäßige Belastung des Haushaltes entsteht nicht. 

 

Herr Grabbert möchte zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung bitte eine Erklärung vom Amt Nord-Rügen

  1. wie kam es zu einer derartig fehlerhaften Entscheidung
  2. woher werden die Mittel genommen, wenn es den Haushalt nicht belastet

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Rückzahlung des Darlehens Nr. 1100077911 an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 41.980,00 EUR

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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