14.12.2022 - 6.2 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die grundlegende Überarbeitung der geltenden Satzung aus dem Jahr 2020 ist notwendig, um Mehreinnahmen für die Gemeinde zu erzielen, die verwaltungsinternen Abläufe und die Zusammenarbeit zwischen Amt und Fremdenverkehrsamt zu optimieren, die Satzung an aktuelle/zukünftige Gegebenheiten anzupassen sowie gesetzliche Vorgaben umzusetzen.  Das Amt Nord-Rügen empfiehlt die Beschlussfassung der vorliegenden Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wiek.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu dieser Angelegenheit am 12.Oktober.2022 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Beschlussfassung laut Beschlussvorschlag.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wiek beschließt in ihrer Sitzung am 14.12.2022 die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wiek.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13691&selfaction=print