14.12.2022 - 6.3 Beschluss über den Standort zum geplanten Vorha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeinde Sagard hat am 12.05.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 078.07.237/21 über die Zustimmung zur Planung eines Pflege-, Gesundheits- und Vitalhotels in Promoisel gefasst (Kreidesee-Biotop-Hotel Promoisel). Aufgrund der Hinweise und Bedenken aus der Ämterkonferenz vom 24.3.2021 hat sich der Antragsteller entschlossen, den Standort zu verändern. Diesem Standortwechsel hat die Gemeinde am 15.12.2021 mit dem Beschluss Nr. 078.07.299/21 zugestimmt.

Mit den zur Beschlussfassung am 15.12.2021 vorgelegten Unterlagen und für den neuen geplanten Standort wurde mit Datum vom 30.6.2022 das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern beteiligt und um Abgabe der erforderlichen landesplanerischen Stellungnahme gebeten.

Diese Stellungnahme liegt nunmehr vor (Anlage).

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Somit unterliegen Ziele der Raumordnungsbehörde nicht der Möglichkeit einer Abwägung durch die Gemeinde.

Die Planung widerspricht laut Stellungnahme vom 22.07.2022 dem Ziel 4.1 (6) des Landesentwicklungsprogrammes MV (LEP MV), welche eine Zersiedlung der freien Landschaft, die Entwicklung bandartiger Siedlungsstrukturen und die Verfestigung von Splittersiedlungen vermeiden will. Daher bestehen aus Sicht der Raumordnung erhebliche Bedenken gegen die Planung am Standort Promoisel.

 

Große Freizeit- und Beherbergungsanlagen sollen grundsätzlich gemäß Programmsatz 4.1.(7) LEP MV im Zusammenhang mit bestehenden Ortslagen oder raumverträglich auf Konversionsflächen errichtet werden und gut erreichbar sein. Als Konversionsfläche wird eine Fläche bezeichnet, die ehemals wirtschaftlich, verkehrlich, wohnungsbaulich oder militärisch genutzt wurde und deren Vornutzung noch fortwirkt. Klassische Konversionsflächen sind z. B. ehemalige Deponien oder Kasernen oder Truppenübungsplätze.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt hat in seiner Sitzung am 10.8.2022 entschieden, der Gemeinde vorzuschlagen, den Standort Promoisel für das Projekt aufgrund der vorliegenden Stellungnahme abzulehnen. Der Vorhabenträger möge der Gemeinde einen neuen Standort an bestehenden Ortslagen und mit bestehender Infrastruktur vorschlagen.

 

Herr Zimpel gibt dazu nähere Ausführungen. Er spricht über ein gemeinsames Telefonat zwischen dem Bürgermeister, dem Investor und ihm. Ein anderer Standort kommt für den Investor nicht in Frage. Herr Zimpel spricht sich für das Vorhaben aus, so könne dieser

Ortsteil dann mit einer Straße ausgestattet werden.

Der Bürgermeister und Herr Zimpel haben einen Termin im Amt für Raumordnung und werden diesen auf jeden Fall wahrnehmen, um die bestmögliche Lösung für die Gemeinde zu finden. Auch Herr Zierau spricht für diese Pläne, man sollte auf Fortschritt achten, es soll aber kein zweites Binz werden.

Herr Reimann erklärt, die Straße ist Müll. Die Gemeinde hat kein Geld. Fragt nach, wie weit die Einwohner durch die Hotelanlage beeinflusst werden. Herr Marquardt gibt zu bedenken,

wie lange Promoisel ohne Infrastruktur noch existieren wird.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, den Standort  Promoisel für das geplante  Pflege-, Gesundheits- und Vitalhotel in Promoisel (Kreidesee-Biotophotel Promoisel) aufgrund der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 22.7.2022 abzulehnen.  Die Planung widerspricht laut Stellungnahme vom 22.07.2022 dem Ziel 4.1 (6) des Landesentwicklungsprogrammes MV (LEP MV), welche eine Zersiedlung der freien Landschaft, die Entwicklung bandartiger Siedlungsstrukturen und die Verfestigung von Splittersiedlungen vermeiden will.

 

  1. Der Vorhabenträger möge der der Gemeinde einen anderen Standort angrenzend an bestehende Ortslagen vorschlagen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

2

9

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13717&selfaction=print