07.12.2022 - 6.1 Beschluss über die Haushaltspläne und Haushalts...

Beschluss:
vertagt
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Protokoll

Nach § 45 (1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.

 

Die im Hauptausschuss besprochen Instandhaltungskosten von 160.000 EUR für Strße Nipmerow-Lohme fehlten im Haushaltsplan sowie auch die Kosten für die Elektroinstallation für die Küche der Kita.

 

Die Beschlussvorlage wird einstimmig ohne Enthaltungen vertagt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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