11.01.2023 - 5.1 Beschluss über den Antrag auf Errichtung einer ...

Reduzieren

Protokoll

Die reconzept GmbH hat am 2.3.2022 einen Antrag auf Errichtung einer Photovoltaik. Freiflächenanlage bei Bischofsdorf und Lüttkevitz gestellt (Antrag, Erläuterungen und Lagepläne in der Anlage).

 

Die Umsetzung kann nur über Aufstellung von Bebauungsplänen mit entsprechender Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Derzeitig ist im Flächennutzungsplan der angefragte Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aus dieser Darstellung kann kein Bebauungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

Die Kostenübernahme wurde erklärt.

 

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Die Gemeinde muss im Bauleitplanverfahren die erhöhten Anforderungen an den Brandschutz (Ausstattungsgrad der örtlichen Feuerwehr) überprüfen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 4.5.2022 folgendes festgelegt:

 

….Nach ausgiebiger Diskussion der Mitglieder und Information, dass ein weiterer Antrag zur Aufstellung eines B-Planes für Solaranlagen im Bereich Wiek „ehem. Russenstation“ eingegangen ist, soll der Antrag zurückgestellt werden und die Anträge im nächsten Bauausschuss erneut besprochen werden. Herr Rogge wird die eingereichten Unterlagen bis dahin konkretisieren und die für Solaranlagen nicht nutzbaren Bereiche graphisch darstellen. Beschluss: Der Antrag wird zurückgestellt, und im nächsten Bauausschuss erneut beraten…. (Auszug aus dem Protokoll)

 

Mit Mail vom 31.5.2022 sind zusätzlich beigefügte Anlagen eingegangen (Anlage 2 bis 4).

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15.08.2022 folgende Empfehlung ausgesprochen: Der Bauausschuss der Gemeinde Wiek empfiehlt der Gemeindevertretung, das Projekt auf der geplanten Einwohnerversammlung vorzustellen, bevor ein weiterführender Beschluss gefasst wird. Grundsätzlich empfiehlt der Bauausschuss die Umsetzung des Projektes durch die Gemeinde.

 

Frau Kley befürwortet die Bebauung für Bischofsdorf, jedoch nicht für Lüttkevitz, da dort der Radweg lang führt und dies nicht in die Landschaft passt.

 

Herr Faralisch merkt an, dass die Fläche in Bischofsdorf den freien Blick in die Landschaft verwehrt und die Freifläche den Wildtieren genommen wird und diese auf andere Flächen evtl. auch auf die Straße ausweichen werden. Eine andere Nutzung wäre durch Viehzüchter möglich, jedoch gibt es diese Interessenten derzeit nicht.

Er befürwortet das Projekt generell, jedoch nicht in diesem Ausmaß.

 

Frau Knebusch merkt an, dass es eine Aussage zur wirtschaftlichen Rentabilität gab. Welches Ausmaß konkret genannt wurde, ist nicht bekannt.

 

Lüttkevitz: 26 und 704 wird zur Bebauung befürwortet.

 

Bischofdorf: FS 113 und bis zur Grenze Flur 11

 

siehe Anlage zum Protokoll

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende, geänderte Beschlussfassung:

 

Reduzieren

Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Wiek befürwortet grundsätzlich die Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich Bischofsdorf und Lüttkevitz mit paralleler Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.

Lüttkevitz: 26 und 704 wird zur Bebauung befürwortet

Bischofsdorf: Flurstück 113 und ein Teilstück bis zur Stromtrasse

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat im Parallelverfahren zu erfolgen.
  2. Die Kosten für die Planungen sind von der Antragstellerin zu übernehmen. Hierfür ist ein städtebaulicher Vorvertrag abzuschließen, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt. (§ 11 BauGB)
  3. Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht die sich anschließenden Bauleitplanverfahren.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 3

3

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage