11.01.2023 - 5.5 Beschluss über die Abwägung zu den eingegangene...

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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 15.6.2022 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Bohlendorf“ gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Die Planungskosten wurden über den städtebaulichen Vorvertrag vom 19.9.2021 auf den Vorhabenträger übertragen.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vom 7.7.2022 bis 26.7.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 25.7.2022 bis zum 12.8.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de und  im Bau- und Planungsportal des Landes MV statt.

Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 6.7.2022 beteiligt.

Die nunmehr eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten (Abwägung). Die Auswertung ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Bohlendorf“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planänderung berührten Behörden und 6 Nachbargemeinden haben 13 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Landesforst- Forstamt Rügen
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Deutsche Telekom Technik
  • EWE
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

 

  1. nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Gemeinde Putgarten

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Straßenbauamt Stralsund
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Gemeinde Altenkirchen
  • Gemeinde Breege
  • Gemeinde Dranske

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 3

3

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13905&selfaction=print