18.01.2023 - 6.1 Beschluss über den Antrag auf Errichtung einer ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 18.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Die reconzept GmbH hat am 2.3.2022 einen Antrag auf Errichtung einer Photovoltaik. Freiflächenanlage bei Bischofsdorf und Lüttkevitz gestellt (Antrag, Erläuterungen und Lagepläne in der Anlage).
Die Umsetzung kann nur über Aufstellung von Bebauungsplänen mit entsprechender Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Derzeitig ist im Flächennutzungsplan der angefragte Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aus dieser Darstellung kann kein Bebauungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Kostenübernahme wurde erklärt.
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Die Gemeinde muss im Bauleitplanverfahren die erhöhten Anforderungen an den Brandschutz (Ausstattungsgrad der örtlichen Feuerwehr) überprüfen.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 4.5.2022 folgendes festgelegt:
….Nach ausgiebiger Diskussion der Mitglieder und Information, dass ein weiterer Antrag zur Aufstellung eines B-Planes für Solaranlagen im Bereich Wiek „ehem. Russenstation“ eingegangen ist, soll der Antrag zurückgestellt werden und die Anträge im nächsten Bauausschuss erneut besprochen werden. Herr Rogge wird die eingereichten Unterlagen bis dahin konkretisieren und die für Solaranlagen nicht nutzbaren Bereiche graphisch darstellen. Beschluss: Der Antrag wird zurückgestellt, und im nächsten Bauausschuss erneut beraten…. (Auszug aus dem Protokoll)
Mit Mail vom 31.5.2022 sind zusätzlich beigefügte Anlagen eingegangen (Anlage 2 bis 4).
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15.08.2022 folgende Empfehlung ausgesprochen: Der Bauausschuss der Gemeinde Wiek empfiehlt der Gemeindevertretung, das Projekt auf der geplanten Einwohnerversammlung vorzustellen, bevor ein weiterführender Beschluss gefasst wird. Grundsätzlich empfiehlt der Bauausschuss die Umsetzung des Projektes durch die Gemeinde.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2023 zu dieser Angelegenheit beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Beschlussfassung mit folgender Änderung:
Lüttkevitz: Flurstück 26 und 704 wird zur Bebauung befürwortet
Bischofsdorf: Furstück 113 und ein Teilstück bis zur Stromtrasse
Herr Faralisch erläutert die Beschlussvorlage und die vorgeschlagenen Änderungen aus der Beratung im Bauausschuss. Er merkt an, dass die Fläche in Bischofsdorf den freien Blick in die Landschaft verwehrt und diese den Wildtieren genommen wird. Somit müssen die auf andere Flächen evtl. auch auf die Straße ausweichen. Er befürwortet das Projekt generell, jedoch nicht in diesem Ausmaß
Frau Harder folgt dem Bauausschuss in Bezug auf Lüttkevitz, aber in Bischofdorf ist sie anderer Meinung. Sie erläutert Ihre Sichtweise auch im Hinblick auf die Gemeinde in den nächsten Jahren.
Anträge auf Beschlussergänzung bzw. Änderung:
Bischofdorf
- Die Grenze das Photovoltaikfeld ist bei den ersten beiden westlichen Stichgräben im Nord-Süd-Verlauf, außerdem ist ein Wildkorridor in Höhe der Überlandleitung vorzusehen.
Abstimmung:
ja |
nein |
Enthaltung |
8 |
1 |
0 |
- Als Sichtschutz ist ein ca. 10-15 m breiter allseitige Wildschutzstreifen mit indigenen Pflanzen zu berücksichtigen.
Abstimmung:
ja |
nein |
Enthaltung |
8 |
1 |
0 |
Lüttkevitz
- Nur die Flurstücke 704 und 26 sollen bebaut werden. Alle anderen werden nicht befürwortet.
Abstimmung:
ja |
nein |
Enthaltung |
5 |
1 |
3 |
- Vom Flurstück 26 soll eine Teilfläche in Größe des äußeren Zipfels an der Straße herausgenommen werden.
Abstimmung:
ja |
nein |
Enthaltung |
5 |
1 |
3 |
- Flurstück 10 und 8, ausgenommen der Teilfläche des äußeren Zipfel sdes Flurstückes 10 an der Straße, sollen mit aufgenommen werden.
Abstimmung:
ja |
nein |
Enthaltung |
4 |
5 |
0 |
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Wiek befürwortet grundsätzlich die Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich Bischofsdorf und Lüttkevitz mit paralleler Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat im Parallelverfahren zu erfolgen.
- Die Kosten für die Planungen sind von der Antragstellerin zu übernehmen. Hierfür ist ein städtebaulicher Vorvertrag abzuschließen, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt. (§ 11 BauGB)
- Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht die sich anschließenden Bauleitplanverfahren.
- Bischofsdorf: Die Grenze das Photovoltaikfeld ist bei den ersten beiden westlichen Stichgräben im Nord-Süd-Verlauf, außerdem ist ein Wildkorridor in Höhe der Überlandleitung vorzusehen.
Als Sichtschutz ist ein ca. 10-15 m breiter allseitige Wildschutzstreifen mit indigenen Pflanzen zu berücksichtigen
- Lüttkevitz:. Nur die Flurstücke 704 und 26 sollen bebaut werden. Alle anderen werden nicht befürwortet.
Vom Flurstück 26 soll eine Teilfläche in Größe des äußeren Zipfels an der Straße herausgenommen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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68,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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732,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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