11.01.2023 - 5.4 Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ...

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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Stallanlagen in Zürkvitz beschlossen und beauftragt. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger übertragen. Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor und sollte vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durch die Gemeinde gebilligt werden. 

 

Es wird über den Punkt diskutiert.

Frau Kley wünscht ein anderes Verhältnis von Ferien- und Wohnhäuser. Sie wünscht mehr Wohnhäuser und weniger Ferienhäuser.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Zürkvitz Ost“ und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
  2. Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 3

2

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13969&selfaction=print