01.10.2019 - 6.1 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Vorlage wird nachgereicht
- Datum:
- Di., 01.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
1. Änderung § 5 - Ausschüsse
Nach der durch die Gemeindevertretung am 26. Juni 219 beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Sagard tagt der Ausschuss für Bau, Gemeindeentwicklung und Umwelt nicht öffentlich. In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Bau, Gemeindeentwicklung und Umwelt sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, dass dieser Ausschuss öffentlich tagen soll. Um diese Forderung umsetzen zu können bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung.
2. Änderung § 7 - Entschädigungen
Die in § 7 der am 26. Juni 2019 beschlossenen Entschädigungssätze beruhen auf den Regelungen der Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 2016. Im Juni 2019 wurde durch den Verordnungsgeber eine Entschädigungsverordnung erlassen. Mit dieser Entschädigungsverordnung werden nicht nur die Höchstsätze angepasst sondern auch die Möglichkeit eröffnet, das Gemeindevertretern, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, ein monatlicher Sockelbetrag gezahlt werden kann. Desweiteren wurde auch die Regelung gestrichen, dass den Bürgermeister für die Teilnahme an den Sitzungen kein Sitzungsgeld gezahlt werden darf. Sie erhalten nunmehr also auch für die Teilnahme an den Sitzung ein Sitzungsgeld und für den Vorsitz im Hauptausschuss auch das Sitzungsgeld für Ausschussvorsitzende (in der Regel das Eineinhalbfache des normalen Sitzungsgeldes. Für die Umsetzung dieser Änderung bedarf es aber keiner Satzungsänderung, da die Entschädigungsverordnung als höherrangiges Recht durchgreift.
Soweit die Gemeinde die Neuregelungen hinsichtlich der Höhen der Entschädigungen für die Bürgermeister, deren Stellvertreter und die Fraktionen sowie den Sockelbetrag umsetzen möchte, bedarf es hierzu einer Änderung der Hauptsatzung.
Grundlage für die möglichen Höchstbeträge nach § 3 Abs. 4 die Einwohnerzahl per 30. Juni des Wahljahres. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat diese Einwohnerzahl aber noch nicht bereitgestellt. Insofern ist auf die Einwohnerzahl per 31.12.2018 zurückzugreifen. In der Gemeinde Sagard waren es zu diesem Zeitpunkt 2.457 Einwohner.
Nach § 8 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung 2019 können Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohner höchsten 1.800 € monatlich erhalten. Nach Abs. 2 kann die stellvertretende Person des Bürgermeisters zusätzlich zum Sitzungsgeld eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Diese kann für die erste Stellvertretung bis zu 20 Prozent und für die zweite Stellvertretung bis zu 10 Prozent der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters betragen.
Auf der Grundlage des § 10 können neben dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern auch Fraktionsvorsitzende in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner eine Aufwandsentschädigung von bis zu 100 € erhalten.
Mitglieder der Gemeindevertretungen können nach § 14 Abs. 1 für ihre Teilnahme an den Sitzungen der Organe der Gemeinde, deren Ausschüsse (soweit sie dort gewähltes Mitglied sind) sowie ihrer Fraktion ein Sitzungsgeld erhalten. Sachkundige Einwohner erhalten nach § 14 Abs. 2 für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse (in die sie gewählt wurden) und der Fraktionen ein Sitzungsgeld. Das Sitzungsgeld darf entsprechend § 14 Abs. 3 in den Gemeinden 40 € nicht übersteigen.
Nach § 14 Abs. 4 können Mitglieder der Gemeindevertretungen, sofern sie kein funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, zusätzlich zum Sitzungsgeld einen monatlichen Sockelbetrag erhalten. Dieser darf in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner 30 € nicht übersteigen.
Auf der Grundlage der Höchstbeträge der neuen Entschädigungsverordnung aus Juni 2019 ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen Entschädigungssätze nachfolgend dargestellte finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde.
Produktsachkonto 111010.50110000 |
Aufwandsentschädigung Bürgermeister und Stellvertreter |
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Alte Entschädigungssätze |
Neue Entschädigungssätze |
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Bürgermeister |
1.250 € x 12 Monate = 15.000 €/Jahr |
1.800 € x 12 Monate = 21.600 €/Jahr |
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1. Stellvertreter |
250 € x 12 Monate = 3.000 €/Jahr |
360 € x 12 Monate = 4.320 €/Jahr |
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2. Stellvertreter |
125 € x 12 Monate = 1.500 €/Jahr |
180 € x 12 Monate = 2.160 €/Jahr |
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Gesamt |
19.500 € |
28.080 € |
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Produktsachkonto 111010.50130000 |
Sitzungsgelder |
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Alte Entschädigungssätze |
Neue Entschädigungssätze |
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GV |
12 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € = 3.360 € |
13 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € = 3.640 € |
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HA |
6 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € = 1.200 € |
7 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € + 140 € für Ausschussvorsitzenden = 2.100 € |
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SA |
7 Mitglieder x 8 Sitzungen* x 40 € + 160 € für Ausschussvorsitzenden = 2.400 € |
7 Mitglieder x 8 Sitzungen* x 40 € + 160 € für Ausschussvorsitzenden = 2.400 € |
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BA |
7 Mitglieder x 4 Sitzungen* x 40 € + 80 € für Ausschussvorsitzenden = 1.200 € |
7 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € + 140 € für Ausschussvorsitzenden = 2.100 € |
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RPA |
3 Mitglieder x 1 Sitzungen* x 40 € + 20 € für Ausschussvorsitzenden = 140 € |
3 Mitglieder x 1 Sitzungen* x 40 € + 20 € für Ausschussvorsitzenden = 140 € |
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Sockelbetrag |
0 € |
10 Gemeindevertreter x 12 Monate x 30 € = 3.600 € |
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Fraktionssitzungen |
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CDU |
3 Mitglieder x 6 Sitzungen x 40 € = 720 € |
2 Mitglieder x 6 Sitzungen x 40 € = 480 € |
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BfR (neu BfS) |
5 Mitglieder x 7 Sitzungen x 40 € = 1.400 € |
9 Mitglieder x 6 Sitzungen x 40 € = 2.160 € |
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LINKE |
2 Mitglieder x 4 Sitzungen x 40 € = 320 € |
0 € |
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Gesamt |
10.740 € |
16.620 € |
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* durchschnittliche Anzahl an Sitzungen auf der Grundlage der Jahre 2014 – 2019
Produktsachkonto 111010.56910000 |
Zuwendungen für Fraktionen |
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Alte Entschädigungssätze |
Neue Entschädigungssätze |
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Fraktionen |
3 Fraktionen x 80 € x 12 Monate = 2.880 € |
2 Fraktionen x 100 € x 12 Monate = 2.400 € |
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Gesamt |
2.880 € |
2.400 € |
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Gesamt |
33.120 € |
47.100 € |
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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143,4 kB
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