01.02.2023 - 5.1 Information zu einem geplanten Familienhotel im...

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Protokoll

Der Gemeinde Glowe wurde in einer Beratung am 16.1.2022 ein Projekt im und um das denkmalgeschützte Hotel Spyker durch einen Vorhabenträger  vorgestellt.

Es ist geplant, im Hotel Spyker und durch einen ergänzenden Neubau ein Familienhotel mit 500 Betten und 100 Suiten im höheren Preissegment zu errichten und mit einem Schwimmbad sowie Spa- und Spielbereichen zu ergänzen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr der Gemeinde Glowe möge entscheiden, ob der Grundsatzbeschluss für die Gemeindevertretung zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

 

 

 

Hinweise des Bauamtes :

 

Gem. § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.

 

Für den Bereich des Schlosses Spyker gibt es seit 25.6.2016 den rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Schloss Spyker“. Ein Trägerwechsel ist gem. § 12 Abs. 5 BauGB zustimmungspflichtig durch die Gemeinde. Sollte sich das geplante Vorhaben nicht aus diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickeln, muss die  Bauleitplanung geändert werden.

 

Das Bauamt Nord-Rügen empfiehlt, bei Zustimmung der Gemeinde zum Projekt als nächsten Schritt die Planung anzuzeigen und/ oder eine Ämterkonferenz mit der Raumordnungsbehörde beim Landkreis Vorpommern-Rügen zu beantragen.

 

Begründung:

  1. Gemäß Erlass des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Vom 6. Mai 1996 über die Definition von großen Einrichtungen für die Ferien- und Fremdenbeherbergung und großen Freizeitanlagen entsprechend § 1 Nr. 15 der Raumordungsverordnung ist für Hotelanlagen mit mehr als 400 Betten ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Zuständig für diese Entscheidung und die Durchführung des Verfahrens ist das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern.
  2. Das Schloss Spyker ist denkmalgeschützt. Änderungen an bzw. im Umfeld von Denkmalen bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen.

 

Herr Heinemann informiert über das Bauvorhaben und bittet die Ausschussmitglieder jeweils ihren Standpunkt darzulegen.

 

Die befragten Mitglieder äußern sich zum Teil negativ als auch positiv:

 

Negativ ist z.B. die Nähe zum angrenzenden Naturschutzgebiet, die Abwerbung von Arbeitskräften auf Grund von Jahresanstellungen und Höhe der Gehälter, die Infrastruktur ist nicht ausreichend ausgebaut (Radwege).

 

Positiv dagegen wäre z.B. die Gewerbesteuereinnahme, die für die weitere Ortsentwicklung benötigt wird, die Besucher würden auch in der Nebensaison den Ort und die einzelnen Gewerbe beleben.

 

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung schon seit einigen Jahren beschlossen, keine Großprojekte mehr in der Gemeinde Glowe zuzulassen sondern nur noch Lückenbebauung.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Mitglieder empfehlen mehrheitlich der Gemeindevertretung das Vorhaben abzulehnen.

Der Investor soll über die Ablehnung des Vorhabens informiert werden.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

5

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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