01.03.2023 - 6.4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 7.9.2022 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ gefasst und den Entwurf der Planung gebilligt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde vom 14.09.2022 bis 5.10.2022 ortsüblich bekannt gemacht.  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB  fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de und im Bau- und Planungsportal des Landes MV vom 4.10.2022 bis 20.10.2022  statt.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 01.11.2022 bis 6.12.2022 im Amt Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de und im Bau- und Planungsportal des Landes MV. Die Bekanntmachung wurde ortsüblich und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de und im bau- und Planungsportal des Landes MV vom 13.10.2022 bis 2.11.2022 veröffentlicht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 11.10.2022 beteiligt. Die Planung wurde angezeigt.

Die Abwägung dient der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 6 von der Planung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 6 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Deutsche Telekom Technik

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
  • e.dis
  • EWE
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
  • Gemeinde Glowe
  • Gemeinde Lohme

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 m.W.v. 01.01.2023, beschließt die Gemeindevertretung Sagard die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  für einen Bebauten Bereich am östlichen Beginn der Straße (Nähe Markt) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344)  zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033) beschlossen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ mit der Begründung  ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

8

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage