01.03.2023 - 5.2 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mi., 01.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 27.04.2022 dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich des Funkmastes nordöstlich der Ortslage Wiek grundsätzlich zugestimmt. (Beschluss-Nr. 101.07.224/22). Am 15.09.2022 wurde abschließend über den städtebaulichen Vorvertrag entschieden (Beschluss-Nr. 101.07.261/22) und der Vertrag am 4.10.2022 ausgefertigt.
Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor. Das Planverfahren nach dem BauGB beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss. Der Vorentwurf wird die Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden bilden.
Die Ausschussmitglieder bemängeln den fehlenden Hinweis auf die bereits im Vorfeld besprochenen Heckenpflanzungen als Sichtschutz bzw. der Einfriedung der Anlage. Der Vertreter des Vorhabens weist darauf hin, dass es sich bei der Planung zunächst um einen Vorentwurf handelt. Er wird die Vorschläge der Ausschussmitglieder „mitnehmen“ und muss jedoch einige Einschränkungen machen. Der geplante Solarpark wird aus mehreren Einzelflächen bestehen (Eigentums- und Pachtflächen). Diese werden auch landwirtschaftlich genutzte Flächen tangieren. Bei einem späteren Rückbau der Anlage könnten die Anpflanzungen (dann als gewachsene Gehölze) nicht mehr ohne Weiteres entfernt werden. Hierzu sollte zuvor mit den Eigentümern der angrenzenden Flächen gesprochen werden.
Der Vorhabenvertreter könnte sich im Gegenzug auch andere Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindebereich vorstellen und bittet um entsprechende Vorschläge für die weiteren Planungen.
Die Ausschussmitglieder empfehlen für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung die vorherige Prüfung der möglichen Einfriedungsmaßnahmen der Anlage und der Umsetzung weiterer Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindebereich. Die Ergänzungen sind in den Sachvortrag mit aufzunehmen
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Für einen Bereich am Funkmast nordöstlich der Ortslage Wiek soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Die Gemeinde Wiek möchte den Ausbau regenerativer Energien innerhalb des Gemeindegebiets fördern. Mit der Realisierung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der Ortslage soll ein Beitrag zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom und zur Reduzierung des CO2-Aus-stoßes erbracht werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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