15.03.2023 - 6.4 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Auf der Grundlage des Erlasses des Justizministeriums M-V vom 04.05.2022 (Az.: III 103/3222-14 SH) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen hat die Gemeinde Glowe gemäß § 36 Abs. 1 und 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mindestens eine Personen für die zu erstellende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen zu benennen.

 

Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt und auf der Internetseite des Amt Nord Rügens zu den Schöffenwahlen hat sich ein interessierter Einwohner um die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben.

 

Hinweis:

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 Abs. 1 GVG).

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, folgende Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen:

 

Name   Klotz

Vorname  Ursula

Geburtsname

Geburtsjahr  1955

Geburtsort  Böblingen

Beruf   Rentner/Lehrerin für Pflegeberufe

Wohnort  18556 Glowe

 

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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