18.04.2023 - 6.1 Änderung der Leinenpflicht für Hunde innerhalb ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 18.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- vertagt
Protokoll
Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Putgarten nur für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.
Das Amt schlägt vor, diese Regelung jetzt für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen ganzjährig zu übernehmen. Auch in anderen amtsangehörigen Gemeinden sind entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Ziel ist es, für die Bürger und die Gäste die Regelungen zu vereinfachen. Das heißt, die Regelung ist im gesamten Amtsbereich einheitlich und der Bürger oder Gast müssen sich nicht erst erkundigen, wenn sie beispielsweise von Wiek nach Breege fahren.
Die Gemeindevertretung sprechen sich für eine ganzjährige Leinenpflicht in den Orten Putgarten, Kap-Arkona und Vitt aus, nicht für die gesamte Ortslage und einzelnen Ortsteilen. Die Gemeindevertreter bitten um Anpassung auf die ursprüngliche Verordnung. Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt mit der Bitte um Überprüfung ob diese nur für einzelne Orte möglich ist.
Die Beschlussvorlage wird einstimmig ohne Enthaltungen zurückgestellt.