03.05.2023 - 6.2 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 03.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Am 25.1.2023 ging im Amt Nord-Rügen der Antrag des Grundstückseigentümers der ehemaligen Kreidebahn ein. Er beantragt bei der Gemeinde Sagard die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 43/26 der Gemarkung Marlow, Flur 2.
Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden und es sollen Einfamilienwohnhäuser errichtet werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der beantragte Bebauungsplan würde sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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874,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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