24.05.2023 - 5.4 Nutzungsrichtlinie für die Kulturscheune "Günte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mi., 24.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
Protokoll
Mit Beschluss vom 04.11.2020 entscheidet sich die Gemeindevertretung Wiek dafür, die Bewirtschaftung der Kulturscheune „Günter Käning“ in Wiek auf der Grundlage einer Nutzungsrichtlinie zu realisieren.
Die Ausschussvorsitzende gibt nochmals Erläuterungen zum TOP, insbesondere zur Ableh-nung der Kalkulation nach Satzung durch alle Gremien der Gemeinde.
Die vorliegende, geänderte Nutzungsrichtlinie enthält als Anlage noch die Mietpreiskalkula-tion für das Jahr 2021. Herr Orth hatte bereits in der Sitzung des Sozialausschusses vom 24.08.2021 zum TOP 4.1 eine von ihm überarbeitete Mietpreiskalkulation vorgelegt, in der den Vereinen und den Einwohnern der Gemeinde Preisnachlässe eingeräumt werden. Diese Kalkulation wurde durch die Mitglieder des Sozialausschusses einstimmig angenommen.
In der sich anschließenden Diskussion vertreten die Ausschussmitglieder sowie die anwe-senden Gemeindevertreter unterschiedliche Standpunkte hinsichtlich der Umsetzung der Nutzungsrichtlinie (Schlüsselübergabe, Nutzungszeitraum, Definition „ortsansässig“, End-reinigung u.a.).
Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur Nutzungsrichtlinie folgende Ergänzungen/Änderungen zu empfehlen:
- Ortsansässige Vereine können zum Zwecke ihrer Jahreshauptversammlung die Kultur- scheune einmal im Jahr kostenlos nutzen.
- Vereine und Einrichtungen, welche die Kulturscheune mindestens zehnmal im Jahr nutzen (z.B. die Ortsgruppe der Volkssolidarität), können auf Antrag Sonderkonditionen erhalten. Der Antrag ist schriftlich an die Gemeinde zu richten und durch die Gemeinde- vertretung zu genehmigen.
- Die der Nutzungsrichtlinie beigefügte Übersicht der Mietpreise für das Jahr 2021 ist durch die von Herrn Orth überarbeitete Kalkulation vom 24.08.2021 zu ersetzen. (Anlage 2)
Die Ausschussmitglieder sprechen sich mit einer Enthaltung für diese Empfehlung aus.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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