15.06.2023 - 6.6 Beschluss über die zusätzliche Absicherung unse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Träger der Feuerwehr – hier die Gemeinde Breege – zahlt auf ein individuelles Rentenkonto ihrer mindestens 50. Jahre alten aktiven Feuerwehrangehörigen ein – zusätzlich zu den „normalen“ Rentenversicherungsbeiträgen. Dadurch ermöglichen sie ihnen einen früheren Renteneintritt – mit weniger Abschlägen. Gleichzeitig ist dies ein hervorragender Anreiz für langjähriges ehrenamtliches Engagement. Die Gemeinde Breege kauft für ihre Feuerwehrangehörigen ab deren 50. Lebensjahr Rentenabschläge ganz oder teilweise zurück, indem sie auf die individuellen Rentenkonten ihrer Feuerwehrangehörigen einzahlen.

In jedem Fall ist dies immer eine Einzelfallentscheidung und der Feuerwehrangehörige muss hier mitwirken. Die Höhe der finanziellen Kosten ist nicht bekannt und richtet sich jeweils nach dem Einzelfall.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren rege über die Höhe der Kosten, die der Gemeinde entstehen werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die zusätzliche Absicherung  ihrer Feuerwehrleute im Alter – (Feuerwehr-Rente).

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

3

2

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15000&selfaction=print