15.06.2023 - 6.1 Beschluss zur Abwägung der frühzeitigen Öffentl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat am 01.12.2022 den Beschluss Nr. 013.07.199/22 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lobkevitz“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 08.12.22 bis zum 05.01.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 02.01.2023 bis zum 20.01.2023  durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 08.12.2022 bis 05.01.2023. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 06.12.2022 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Herr Hertelt stellt die Abwägung vor und erklärt den rechtlichen Hintergrund zum Punkt 3 des Beschlussentwurfes.

 

Statt eines Allgemeinen Wohngebietes (WA nach § 4 Baunutzungsverordnung) soll ein Sonstiges Sondergebiet (SO nach § 11 Baunutzungsverordnung) „Wohnen mit Beherbergung“ festgesetzt werden. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes (jedes Haus mit Dauerwohnen mindestens 55 % der Nutzfläche des Gebäudes und eine Ferienwohnung – max. 45 % der Nutzfläche des Gebäudes) bleiben unberührt:

 

Begründung: Durch mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes ist ersichtlich, dass die 2017 durch Einführung des § 13 a in der Baunutzungsverordnung eröffnete Möglichkeit, in einem allgemeinen Wohngebiet auch das eigentümerbegleitete Ferienwohnen zuzulassen, keinen Bestand haben wird. Es wird durch das Bundesverwaltungsgericht empfohlen, diese Ausweisungen in einem sonstigen Sondergebiet nach § 11 BauNVO vorzunehmen

 

Die Beschlussvorlage wird unter Punkt 3 geändert und der Beschluss wird wie folgt gefasst:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lobkevitz“ der Gemeinde Breege und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Wohnen mit Beherbergung“ nach § 11 BauNVO statt eines „Allgemeinen Wohngebietes“ nach § 4 BauNVO aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Abwägung, die Planzeichnung und die Begründung sind an die neue Beschlusslage anzupassen.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.     Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lobkevitz“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 13   Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  •    Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  •    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  •    Deutsche Telekom
    •    Landkreis Vorpommern-Rügen
    •    EWE
    •    E.dis
    •    Wasser- und Bodenverband „Rügen“
    •    Landesamt für innere Verwaltung MV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
    •    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Arbeitsschutz und technische Sicherheit - Regionalbereich Nord - Standort Stralsund

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  •    Forstamt Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  •    Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie Mecklenburg-Vorpommern
  •    Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  •    IHK zu Rostock
  •    die beteiligten Nachbargemeinden

 

2.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lobkevitz“ der Gemeinde Breege und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Wohnen mit Beherbergung“ nach § 11 BauNVO statt eines „Allgemeinen Wohngebietes“ nach § 4 BauNVO aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Abwägung, die Planzeichnung und die Begründung sind an die neue Beschlusslage anzupassen.

 

4.      Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung mit dem Umweltbericht und einem Artenschutzfachbeitrag und einem Kartierbericht zu Brutvögeln, Fledermäusen und Amphibien und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

5

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

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