12.07.2023 - 6.3 Beschluss über die zusätzliche Absicherung unse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Der Träger der Feuerwehr – hier die Gemeinde Wiek – zahlt auf ein individuelles Rentenkonto ihrer mindestens 50. Jahre alten aktiven Feuerwehrangehörigen ein – zusätzlich zu den „normalen“ Rentenversicherungsbeiträgen. Dadurch ermöglichen sie ihnen einen früheren Renteneintritt – mit weniger Abschlägen. Gleichzeitig ist dies ein hervorragender Anreiz für langjähriges ehrenamtliches Engagement. Die Gemeinde Wiek kauft für ihre Feuerwehrangehörigen ab deren 50. Lebensjahr Rentenabschläge ganz oder teilweise zurück, indem sie auf die individuellen Rentenkonten ihrer Feuerwehrangehörigen einzahlen.

In jedem Fall ist dies immer eine Einzelfallentscheidung und der Feuerwehrangehörige muss hier mitwirken. Die Höhe der finanziellen Kosten ist nicht bekannt und richtet sich jeweils nach dem Einzelfall.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat hierzu in deiner Sitzung am 14.06.2023 beraten und schlägt der Gemeindevertretung einstimmig folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die zusätzliche Absicherung ihrer Feuerwehrleute im Alter – (Feuerwehr-Rente) durch das Amt vorbereiten zu lassen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die zusätzliche Absicherung  ihrer Feuerwehrleute im Alter – (Feuerwehr-Rente) durch das Amt Nord-Rügen vorbereiten zu lassen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage