06.09.2023 - 6.2 Beschluss über die Aufstellung der 16. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Sagard hat am 22.6.2022 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“ gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab der Landkreis Vorpommern-Rügen u.a. folgende Stellungnahme ab:

 

Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist nach aktuellem Planstand nicht vollständig gegeben, da die materiellen Anforderungen nicht vorliegen und keine inhaltliche Abstimmung der Planungen erfolgen kann. Insofern ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den südwestlichen Teilbereich erforderlich bzw. Voraussetzung für die weitere Planung.

 

Die hier beabsichtigte 16. Änderung entspricht inhaltlich den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“ (ehemaliges Gutshaus) soll der Flächennutzungsplan im südwestlichen Bereich geändert werden (von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebietsfläche“.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Erweiterung der Ferienanlage durch den Neubau von 9 Ferienhäusern, den Bau einer Orangerie für Veranstaltungen und die Umnutzung der bestehenden Gebäude zu Ferienwohnungen und Werkstätten mit Lager sowie der Bau einer Bootshalle (Winterlager für Boote).

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

10

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage