27.09.2023 - 6.7 Wegeführung Wittower Heide

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Im Oktober 2022 wurde die „Wegefläche“ Wittower Heide – L30 durch die Gemeinde gesperrt. Dieses wurde im einstweiligen Rechtsschutz durch Herrn Schuster gerügt. Die Klage wurde seitens des Verwaltungsgerichts Greifswald abgelehnt, der Weg konnte weiterhin gesperrt bleiben.

 

Es bestehen aber seitens Herrn Schuster weiterhin Bemühungen, eine Wegeverbindung von der Wittower Heide zur L 30 und damit zum Strand und der Bushaltestelle zu schaffen.

 

Hierzu gab es ein Gespräch mit Frau Pries von der Forst und Frau Hartmann-Ruuck als Vertreterin der Eigentümergemeinschaft (siehe Anlage). Dabei wurde die Möglichkeit eines Waldweges von der Wittower Heide zur Unterführung erörtert.

 

Dieser neue Weg müsste von der Eigentümergemeinschaft geduldet und von der Gemeinde gebaut und unterhalten werden.

 

Der Bauausschuss hat sich am 05.07.23 mit diesem Thema beschäftigt.

 

Im September soll noch ein Ortstermin mit der Forst und der Vertretung der Eigentümergemeinschaft stattfinden um die mögliche Wegeverbindung darzustellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Glowe stimmt grundsätzlich der Erstellung und Unterhaltung der Wegefläche zu, soweit die Eigentümergemeinschaft die Zustimmung der Grundstücksbenutzung erklärt. 

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15589&selfaction=print