20.09.2023 - 6.3 Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Alt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Sill zeigt ihr Mitwirkungsverbot an und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung. Die Leitung der Sitzung übernimmt Herr Schröder.

 

 Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Altenkirchen hat auf seiner Sitzung am 30.08.2023 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2018 geprüft und empfiehlt die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Altenkirchen und entlastet die Bürgermeisterin der Gemeinde Altenkirchen uneingeschränkt für das Haushaltsjahr 2018.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Frau Jutta Sill

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V