27.09.2023 - 6.4 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zum sachl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Mielke zeigt sein Mitwirkungsverbot an. Er übergibt die Leitung der Sitzung an Frau Hasselberg und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 5.10.2022 den Beschluss Nr. 030.07.311/22 über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für privilegierte gewerbliche Anlagen der Tierhaltung unterhalb der UVP-Grenze gefasst. Der Beschluss wurde vom 17.10.2022 bis zum 4.11.2022 öffentlich ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde laut Hauptsatzung sowie ergänzend auf der Homepage der Amtes Nord-Rügen und im Bau-und Planungsportal MV veröffentlicht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de und im Bau- und Planungsportal des Landes MV vom 3.11.2022 bis 24.11.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung wurde vom 17.10.2022 bis zum 4.11.2022 öffentlich ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde laut Hauptsatzung sowie ergänzend auf der Homepage der Amtes Nord-Rügen und im Bau-und Planungsportal MV veröffentlicht.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 18.10.2022 frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Planung wurde angezeigt.

 

Die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 7.8.2023 bis 8.9.2023 im Internet unter www.bplan-services.de sowie im Bau- und Planungsportal MV und ergänzend durch Auslegung im Amt Nord-Rügen.

 

Die Veröffentlichung wurde vom 21.07.2023 bis zum 9.8.2023 öffentlich ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde laut Hauptsatzung sowie ergänzend auf der Homepage der Amtes Nord-Rügen, im B-Planpool und im Bau-und Planungsportal MV veröffentlicht.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 1.8.2023.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen sind abzuwägen.

 

Mit dem Feststellungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. Eine Genehmigung ist beim Landkreis Vorpommern-Rügen zu beantragen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB für den sachlichen Teilflächennutzungsplanes bezogen auf den gesamten Gemeindebereich der Gemeinde Glowe vorgebrachten Hinweise und Anregungen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Begründung in der Anlage): Von 19 berührten beteiligten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben in beiden Beteiligungen 17 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit gingen während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen ein.                                             

 

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von folgenden Behörden:
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
    • Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege MV

 

  1. Teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Forstamt Rügen
    • Landesamt für Innere Verwaltung MV

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
    • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
    • Bergamt Stralsund
    • Deutsche Telekom Technik
    • EWE Netz GmbH
    • E.dis
    • Straßenbauamt Stralsund
    • IHK Rostock
    • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
    • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
    • Wasser- und Bodenverband Rügen
    • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
    • Gemeinde Sagard
    • Gemeinde Lohme
    • Gemeinde Breege

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt den sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für privilegierte Anlagen der gewerblichen Tierhaltung unterhalb der UVP-Grenze.

 

  1. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a BauGB werden gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Genehmigung einzureichen. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit dem Plan sowie mit der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB gem. § 6a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist: Thomas Mielke

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage