01.11.2023 - 7.7 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 84 Abs. 1 Aktiengesetz bestellt der Aufsichtsrat Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann.

 

Da die Bestellung des Vorstandes ausläuft, ist eine erneute Bestellung/Verlängerung erforderlich.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirche beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird in der nächsten Hauptversammlung der Altenkirchener Wohungsbau AG, gemäß § 84 AktG zu beschließen, Frau Petra Harder, geb. Zeretzke am 27.05.1962, für weitere 2 Jahre zum geschäftsführenden Vorstand der Altenkirchener Wohnungsbau AG zu bestellen.

 

Frau Petra Harder wird aufgrund der Bestellung als alleiniger Vorstand die Gesellschaft für die Dauer der Bestellung nach außen und innen vertreten.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V