01.11.2023 - 7.4 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin im Aufsichtsrat die Beschlussfassung zur Bilanz der EDW vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

Frau Harder berichtet nach Aufforderung, dass die EDW 289 € Gewinn erwirtschaftet hat. Das ist zwar sehr wenig, aber ein positiver Abschluss. Die gestiegenen Gas- und Ölpreise haben auch der EDW zu schaffen gemacht. Eine Kalkulation war und ist derzeitig äußert schwierig. Die Preise habe sich zum Teil verdreifacht. Die Energieversorgung muss komplett neu überdacht werden. Die große Heizungsanlage wird 2025 bis auf 1 Euro abgeschrieben sein. Dann muss neu entschieden werden, was danach für eine Anlage angeschafft werden soll.

2027 sind auch die Solaranlagen abgeschrieben. Diese haben 2022 gut Strom produziert; 2023 aber nicht. Nach der Abschreibung und dem Auslaufen der Bindungsfrist für die Förderung werden statt 52 Ct/kwh dann nur noch 8 Ct/kwh für die Einspeisung gezahlt werden.

Der Energieaudit hat bislang der EDW immer ein gutes Ergebnis bescheinigt, Die aktuelle Prüfung steht noch aus.

 

Sie berichtet weiter, dass sich die amtsangehörigen Gemeinden im nächsten Amtsausschuss mit der kommunalen Wärmeplanung, die nun auch für Gemeinden unter 10.000 Einwohner gefordert wird, auseinandersetzen will.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den bereits geprüften und testierten Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG

 

mit einer Bilanzsumme von

379.948,39 EUR

und einem Jahresverlust nach Steuern und Abschreibung in Höhe von

289,12 EUR

der dem Gewinnvortrag aus 2021 in Höhe von

54.393,16 EUR

 

hinzuzurechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2022 zu bestätigen und Frau Harder zu beauftragen in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH entsprechend abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16035&selfaction=print