14.12.2023 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat dem Antrag des Eigentümers auf Aufstellung einer Bauleitplanung für ein Sport- und Landhotel in Starrvitz am 1.12.2022 grundsätzlich zugestimmt (Beschluss-Nr. 019.07.253/22). Am 12.4.2023 wurde der städtebauliche Vorvertrag ausgefertigt, welcher die Kostenübernahme für die Planung regelt (Beschluss-Nr. 019.07.266/23 vom 23.2.2023). Die Planung wurde am 4.5.2023 durch die Gemeinde beauftragt (Beschluss-Nr. 019.07.268/23 vom 23.2.2023).
Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das eigentlichen Bauleitplanverfahren nach dem BauGB.
Dieser Beschluss wurde auch im Bauausschuss behandelt. Dort wurde grundsätzlich zugestimmt.
Herr Kuhn macht darauf aufmerksam, dass auf dem Grundstück ein Plattenweg vorhanden ist, der öffentlich genutzt wird. Er hat bereits mit Herrn Marks darüber gesprochen. Herr Marks hat eine weitere öffentliche Nutzung zugesagt, solange das Vorhaben noch nicht umgesetzt wird. Sollten die Arbeiten beginnen, wird der Plattenweg auf Kosten des Investors verlegt.
Dies sollte in einem noch zu schließenden Städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabeträger verbindlich geregelt werden.
Beschluss
Beschluss:
- Für einen unbebauten Bereich östlich der Gemeindestraße von Kuhle nach Gramtitz und westlich des Gutshauses (Ostseekino) soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Errichtung eines Sport- und Landhotels mit Tennisplatz, Spiel- und Kletterpark, Golf (ein putting green) sowie einem Fitnessparcours.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der Planung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
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