06.12.2023 - 6.3 Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Wiek hat am 26.4.2023 mit Beschluss-Nr. 101.07.291/23 dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines privaten Parkplatzes mit Garagen in der Hafenstraße in Wiek grundsätzlich zugestimmt.

 

Am 12.7.2023 wurde der städtebauliche Vorvertrag beschlossen, der die Kostentragung durch den Vorhabenträger regelt (Beschluss 101.07.314/23). Der Vertrag wurde am 28.7.2023 ausgefertigt. Die Planung und das schalltechnische Gutachten wurden durch die Gemeinde am 10.8.2023 beauftragt (Beschluss 101.07.321/23 vom 12.7.2023).

 

Das Gutachten und der Entwurf der Planung liegen nunmehr.

 

Der Entwurf ist durch die Gemeinde zu billigen. Anschließend werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Hinweis: Nach Beratung im Bauausschuss wurde bekannt, dass auf dem östlich an das Plangebiet angrenzenden Flurstück 241/4 eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus erteilt wurde. Dieses zwar noch nicht errichtete, aber genehmigte Bauvorhaben musste nachträglich in das Lärmgutachten eingearbeitet werden, um Beeinträchtigungen der zukünftigen Wohnnutzung durch den Parkplatz auszuschließen. Durch das geänderte Lärmgutachten (Neu: Errichtung eines 1,80 m hohen Holzzaunes an der östlichen Grundstücksgrenze) haben sich auch Festsetzungen im Bebauungsplan und Passagen in der Begründung (grau unterlegt) geändert.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses empfehlen der Gemeindevertretung einstimmig den Beschlussvorschlag.

 

 

Der Planer der Gemeinde Herr Hertelt erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag und die Planung. Die Beschlussvorlage wurde nach der Bauausschusssitzung geändert wegen der auf dem östlich angrenzenden Grundstück erteilten Baugenehmigung für ein Wohnhaus. Das Lärmgutachten wurde daraufhin ebenfalls überarbeitet. Die Änderungen sind in den Planunterlagen grau unterlegt, um sie besser nachvollziehen zu können.

 

Er erläutert den Zusammenhang zum Neubau der Ferienwohnungen im Hafenbereich. Der Plan wird als vorhabenbezogener B-Plan nach § 12 BauGB und im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht) aufgestellt. Trotzdem sind die Umweltbelange grob abzuprüfen. Schützenswerte Umweltbestandteile sind im Plangebiet nicht vorhanden.

 

Es sind 17 Stellplätze, 1 Behindertenstellplatz und 3 Garagen geplant. Neu ist die Errichtung einer 1,80 m hohen Schallschutzwand (Holz) an der östlichen Grundstücksgrenze wegen der erteilten Baugenehmigung. Die Schallwerte Tags sind ohne zusätzlichen Lärmschutz problemlos einzuhalten. Es gab allerdings bei den Nachtwerten einen Problempunkt, daher wird vorsorglich die Schallschutzwand von der Gutachterin vorgeschlagen.

 

Laut Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes Rügen ist der Parkplatz trotz des Grabens machbar. Er fordert einen 5 m breiten Arbeitsbereich für die erforderliche Beräumung. Es ist aber auch ein Geländer erforderlich, damit die Autos beim Einparken nicht in den Graben fahren/rollen. Dieses Geländer wird demontierbar gebaut, so dass es bei der Beräumung des Grabens demontiert werden kann.

 

Falls das Regenwasser nicht vor Ort versickert werden kann, hat der Wasser- und Bodenverband einer Einleitung des Niederschlagswassers in den Graben zugestimmt, wenn ein Sandeintrag ausgeschlossen wird.

 

Auf Nachfrage nach einer möglichen Verrohrung des Grabens wird geantwortet, dass dies heute nicht mehr im Interesse der Gewässer durchgeführt wird.

 

Herr Faralisch führt aus, dass sich der Bauausschuss sehr intensiv mit der Planung beschäftigt hat und der Planung als auch der Lärmschutzwand zustimmt.

 

Herr Orth erkundigt sich nach der Zufahrt/Abfahrt.

 

Herr Hertelt erläutert, dass die Zufahrt im westlichen Grundstücksbereich erfolgen soll und die Ausfahrt im östlichen Bereich.  Ein Fachplanungsbüro hat die erforderlichen Radien berechnet und festgestellt, dass der Platz ausreicht.

 

Frau von Buddenbrock fragt, ob für die Ausfahrt ein Rangieren vor der Lärmschutzwand erforderlich sei.

 

Herr Hertelt verneint dieses.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für einen unbebauten Bereich nördlich der Hafenstraße in Wiek (Flurstück 288/2 der Gemarkung Wiek Flur 1) soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Errichtung einer privaten Stellplatzanlage mit Garagen und einer Photovoltaikanlage. Die Nutzung des Parkplatzes steht im Zusammenhang mit der Errichtung der Ferienwohnungen im Yachthafenquartier an der Kreidebrücke

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
     
  2. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 20 „Parkplatz – Hafenstraße“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung werden gebilligt.
     
  3. Die Entwürfe des Planes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem schalltechnischen Gutachten sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage