23.10.2019 - 4.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mi., 23.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Wortprotokoll
Mit Datum vom 24.4.2019, eingegangen im Amt Nord-Rügen am 2.5.2019 hat der Grundstückseigentümer der ehemaligen Gärtnerei in Sagard an der Glower Straße einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Wohnbebauung gestellt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan. Alle anfallenden Kosten sind durch städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Für den Bereich der ehemaligen Gärtnerei an der Glower Straße (Flurstück 125/18 der Gemarkung Sagard Flur 8) soll ein Bebauungsplan als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Entwicklung eines kleinen Wohnbaugebietes zur Arrondierung der Ortslage
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Gemeinde Sagard favorisiert Variante 2 mit nur 2 Mehrfamilienhäusern.
- Die Lage und Machbarkeit der dargestellten und städtebaulich erstrebenswerten fußläufigen Verbindung zur Capeller Straße ist im Bebauungsplanverfahren zu klären.
Der Bauausschuss empfiehlt:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Beschlussvorschlag des vorliegenden Beschlusses noch die alte Variante (aus dem alten Beschluss) aufgeführt ist. Diese ist im Zuge der Beschlussfassung zu ändern. So ist unter Punkt 3 aufzuführen, dass der städtebauliche Entwurf (welcher dem Bauausschuss zur heutigen Sitzung vorliegt) gebilligt wird und Punkt 4 ist komplett zu streichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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