20.02.2024 - 6.7 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beauft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Datum:
- Di., 20.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Putgarten ist durch den Eigentümer der gepachteten Flächen und Gebäude, das Wasser- und Schifffahrtsamt, informiert worden, dass für die derzeitige Nutzung der Leuchttürme und des Leuchtturmwärterhauses keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen.
Gem. Pachtvertrag ist die Gemeinde in der Pflicht diese Genehmigungen zu erbringen.
Die Flächen sind zur Bewirtschaftung an die Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona (TG) übergeben.
Um die bisherige Nutzung aufrecht zu erhalten sind entsprechende Nutzungsänderungsanträge und ein Brandschutzgutachten zu erarbeiten.
Dazu wurde ein mit dem Denkmalschutzrecht vertrautes Ingenieurbüro und ein entsprechender Brandschutzplaner angefragt und um ein Angebot gebeten.
Angebote Genehmigungsplanung Leuchttürme Arkona:
Bauanträge 3 Gebäude einschl. Digitalisierung der vorhandenen Pläne |
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14.280,00 € |
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Brandschutz Leuchtturmwärterhaus |
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3.727,50 € |
Brandschutz Schinkelturm |
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5.197,50 € |
Brandschutz neuer Leuchtturm |
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4.042,50 € |
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Gesamt Netto |
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27.247,50 € |
Gesamt Brutto |
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32.424,53 € |
Die Finanzierung der notwendigen Leistungen erfolgt über die TG. Der Haushalt der Gemeinde wird nicht belastet.
Frau Möbius erläutert die Hilfe der TG. Die Gemeinde ist mit dem derzeitigen Haushaltsplan nicht in der Lage die Kosten für die Untersuchungen für die notwendigen Baugenehmigung aufzuwenden. Die Gemeinde ist der Pächter und somit in der Verpflichtung gegenüber dem Verpächter, die TG hat nur einen Bewirtschaftungsvertrag.
Herr Hippe veweist auf den Peilturm, ob das auch hier zuträfe. Für die Unterlagen zum Peilturm ist die TG zuständig. Die TG hat den Peilturm von der Gemeinde gepachtet.