06.03.2024 - 6.10 Information zur geplanten Änderung des vorhaben...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 6.12.2023 über den Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Schloss Spyker“ beraten und ist durch Beschluss zu folgendem Ergebnis gelangt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, dem Antrag auf Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Schloss Spyker“ grundsätzlich zuzustimmen.
- Über konkrete und eventuell weitere für die Gemeinde wichtige Planinhalte wird im Planungsverfahren zu beraten und zu entscheiden sein.
Zur empfohlenen weiteren Abstimmung fand am 7.2.2023 eine Beratung zwischen Vorhabenträger und Vertretern der Gemeinde (Bürgermeister und Bauausschussvorsitzender) im Amt Nord-Rügen statt. In dieser Beratung wurden folgende Schwerpunkte für die weitere Planung festgelegt:
- Es wird durch den Vorhabenträger ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet, welcher die Grenzen des Geltungsbereiches der 1. Änderung (und Ergänzung?) darstellt sowie Lage, Geschossigkeit und Höhen der geplanten neuen Gebäude und öffentliche und private Wegebeziehungen und die Angabe der zusätzlich entstehenden Übernachtungskapazitäten, Gaststättenplätze etc.
- Die Gemeinde wünscht auch Ansichten zur Architektur der geplanten neuen Gebäude
- Es soll ein (Rad)Wanderrastplatz mit Infopoint (Tafel), Unterstand, öffentlichem WC und evtl. einer Ladestation für E-Bikes angeboten werden
- Wenn möglich soll die Zufahrtsstraße mit Förderung ausgebaut werden, Anbindung an das Radwegenetz
- Anforderungen an eventl. Ausbau Landesstraße mit dem Vorentwurf der Planung abklären.
- Das Planungsbüro, welches für die Stadtplanung angefragt werden soll ist das Büro MIKAVI aus Schönbeck.
- Für den Umweltbericht wird ebenfalls MIKAVI angefragt, Wenn das Büro diese Leistung nicht anbietet, wird das Büro grünblau aus Stralsund angefragt.
- Für den Artenschutzfachbeitrag sollen die Büros Umweltplan aus Stralsund und Herr Frase aus Rostock angefragt werden, ebenso für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
- Ein Bodengutachten mit Aussagen zur Verwertung des Niederschlagswassers wird vom Vorhabenträger gestellt.
- Die Vermessung wird vom Vorhabenträger gestellt (B-Plangrundlage)
- Das Amt Nord-Rügen übersendet Musterverträge für den städtebaulichen Vorvertrag nach § 11 BauGB und den Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB.
- Die nächste Bauausschusssitzung ist im April 2024 geplant. Dort könnte der städtebauliche Entwurf vorgestellt und beraten werden.
- Die Honorarabfragen können nur nach Kenntnis des zukünftigen Geltungsbereiches der Planänderung abgefragt werden durch das Amt Nord-Rügen. Eine diesbezügliche Unterlage ist durch die Vorhabenträger zeitnah zu übergeben.