06.03.2024 - 6.11 Beantragung der Bezeichnung "Ostseebad"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach der erfolgreichen Höherprädikatisierung und Verleihung der Bezeichnung „staatlich anerkanntes Seebad“ vom 30.11.2023, möchte die Gemeinde Glowe zukünftig den Namenszusatz „Ostseebad“ in ihrem Namen führen. Diese Namensänderung ist nach § 8 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu beantragen.

 

In der Begründung zum Antrag heißt es u.a.: „Die Bezeichnung „Ostseebad“ würde Glowe für potentielle neue Gäste und Einwohner die Lage an der Ostsee verdeutlichen und hätte somit einen positiven Effekt für Gemeinde Glowe.“

 

Voraussetzung für die Namensänderung ist der Beschluss der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung der Bezeichnung „Ostseebad“ nach § 8 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V und damit die Namensänderung in Ostseebad Glowe.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17086&selfaction=print