06.03.2024 - 6.11 Beantragung der Bezeichnung "Ostseebad"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Nach der erfolgreichen Höherprädikatisierung und Verleihung der Bezeichnung „staatlich anerkanntes Seebad“ vom 30.11.2023, möchte die Gemeinde Glowe zukünftig den Namenszusatz „Ostseebad“ in ihrem Namen führen. Diese Namensänderung ist nach § 8 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu beantragen.
In der Begründung zum Antrag heißt es u.a.: „Die Bezeichnung „Ostseebad“ würde Glowe für potentielle neue Gäste und Einwohner die Lage an der Ostsee verdeutlichen und hätte somit einen positiven Effekt für Gemeinde Glowe.“
Voraussetzung für die Namensänderung ist der Beschluss der Gemeindevertretung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314,4 kB
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