13.03.2024 - 6.7 Beschluss über die Aufstellung der 14. Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 18.1.2023 den Grundsatzbeschuss Nr. 101.07.276/23 über die Planung von 2 Freiflächenphotovoltaikanlagen bei Bischofsdorf und Lüttkevitz gefasst. Hierfür sind Bebauungspläne aufzustellen und der Flächennutzungsplan ist zu ändern.
Am 6.7.2023 wurden entsprechende städtebauliche Vorverträge mit dem Vorhabenträger geschlossen (Beschluss-Nummern 101.07.297/23 und 101.07.298/23 vom 26.4.2023). Die Planungen wurden beauftragt aufgrund der Vergabebeschlüsse 101.07.304/23 und 101.07.305/23 vom 26.4.2023.
Nunmehr liegt der Vorentwurf vor. Er wurde am 7.2.204 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr zustimmend beraten und zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss
Beschluss:
- Für einen Bereich nördlich von Bischofsdorf und nördlich von Wiek bei Lüttkevitz soll der Flächennutzungsplan für die geplante Errichtung von freiflächenphotovoltaikanlagen geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiete für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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