13.03.2024 - 6.7 Beschluss über die Aufstellung der 14. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 18.1.2023 den Grundsatzbeschuss Nr. 101.07.276/23 über die Planung von 2 Freiflächenphotovoltaikanlagen bei Bischofsdorf und Lüttkevitz gefasst. Hierfür sind Bebauungspläne aufzustellen und der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

 

Am 6.7.2023 wurden entsprechende städtebauliche Vorverträge mit dem Vorhabenträger geschlossen (Beschluss-Nummern 101.07.297/23 und 101.07.298/23 vom 26.4.2023). Die Planungen wurden beauftragt aufgrund der Vergabebeschlüsse 101.07.304/23 und 101.07.305/23 vom 26.4.2023.

 

Nunmehr liegt der Vorentwurf vor. Er wurde am 7.2.204 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr zustimmend beraten und zur Beschlussfassung empfohlen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

  1. Für einen Bereich nördlich von Bischofsdorf und nördlich von Wiek bei Lüttkevitz soll der Flächennutzungsplan für die geplante Errichtung von freiflächenphotovoltaikanlagen geändert werden.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiete für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

9

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage