16.04.2024 - 6.2 Nachtragshaushalt 2024

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 48 Kommunalverfassung M-V muss die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung erstellen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen in erheblichem Umfang bei einzelnen Aufwandspositionen getätigt werden sollen oder müssen. Gleiches gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.

 

Der Nachtragshaushaltsplan muss nach § 7 GemHVO-Doppik im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, enthalten.

 

In die Nachtragssatzung wurden aufgenommen

 

+ 2.500 € Entschädigung FFW

+ 2.300 € für den Druck von Kurkarten

+ 85.600 € für die Rückzahlung von Fördermittel “Burgwall”

+ 116.200 € für den Ankauf des Grundstück Fl.141

+ 10.300 € für die Innenausstattung der Matrosenbaracke und

+ 172.000 € für den Ankauf des Grundstückes vom Deutschen Wetterdienst

 

Gleichzeitig wurden auf Grund der aktuellen Entwicklung folgende Einnahmepositionen erhöht:

 

+ 67.300 € Zweitwohnungssteuer

+ 9.000 € Mieten und Pachten

 

Da sich die Gemeinde entschieden hat, dass Grundstück Flst 141 nicht zu erwerben könnte dies gestrichen werden. Dafür sollten Mittel in Höhe von ca.

 

40 T€ für die Straße „Zum Nordstrand“

12 T€ für den Abriss des Pavillons und

25 T€ für die Verfüllung der Klärgrube

 

Nach Rücksprache mit dem Amt, bleibt damit der Ergebnishaushalt in Form des Nachtrages defizitär. Dies kann aber durch den positiven Ergebnisvortrag der Vorjahre ausgeglichen werden, so dass der Nachtrag weiterhin genehmigungsfrei ist.

 

Frau Richter fragt, warum kein Geld für den reparaturbedürftigen Weg bei Goor eingestellt wurde?

 

Frau Möbius hat diese Frage erwartet. Die Kosten hierfür werden in den nächsten Haushaltsplan der Gemeinde aufgenommen, da die ordnungsgemäße und nachhaltige Ausführung doch kostenintensiver wird, als bisher angenommen. Um die größten Schäden zu reparieren, wird dieses Jahr noch einmal mit Natursteinschotter ausgebessert. Dieser ist seit 3 Wochen bestellt, aber noch nicht geliefert worden.

 

Für den Pavillon war das Geld eingestellt, aber der Neubau wird um ein Vielfaches teurer als geplant. Da das alte Gebäude nicht so lange stehen bleiben soll, soll dieses zusammen mit der Kläranlage an den Häusern nach Vitt abgebrochen werden. Die Kläranlage ist eine Gefahrenstelle. Es gibt den Hinweis, dass sich hinter dem Pavillon noch eine alte Kläranlage mit defekter Abdeckung befindet, diese muss dann auch gleich mit entsorgt werden.

 

Herr Mader macht darauf aufmerksam, dass bei der sich an der Rampe in Fernlüttkevitz befindlichen Klärgrube auch die Abdeckung fehlt.

 

Es wird einstimmig ohne Enthaltung für den geänderten Beschlussvorschlag gestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt in Ihrer heutigen Sitzung die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2024 mit folgenden Änderungen:

 

  • Streichung der 116.200 € für den Erwerb des Grundstück Flst. 141
  • Aufnahme von 40 T€ für die Instandsetzung der Straße „Zum Nordstrand“
  • Aufnahme von 12 T€ für den Abriss des Pavillons und 25 T€ für die Verfüllung der Klärgrube

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage