25.04.2024 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung der 16. Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat in Ihren Sitzungen am 15.12.2021 und am 18.1.2023 grundsätzlich beschlossen, dass der Flächennutzungsplan in dem Bereich in welchem er bei der Genehmigung 1993 versagt wurde (geplantes Gewerbegebiet mit Flugplatz im Bereich der ehemaligen Liegenschaft der sowjetischen Streitkräfte und des damaligen Agrarflugplatzes) zu ergänzen (Beschlüsse GV 101.07.101/21 vom 15.12.2021 und GV 101.07.277/23 vom 18.1.2023). Anlass ist die Planung eines Wohngebietes und einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Die Gemeinde Wiek hat am 28.8.2023 zwei städtebauliche Vorverträge zur Finanzierung der Planungen abgeschlossen (Beschluss-Nr. GV 101.07.295/23 vom 26.4.2023 und GV 101.07.294/23 vom 26.4.2023).
Die Planung wurde am 25.10.2023 beauftragt.
Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung zur Beratung und Beschlussfassung der Gemeinde vor.
Herr Ulrich erklärt die Ausweisung der Wohnbaufläche im Entwurf des FNP in Bezug auf die nachfolgende Beplanung als WA im B-Planverfahren. Der FNP stellt die Grundlage für eine weiterführende Planung dar. Der zukünftige B-Plan muss sich aus dem FNP entwickeln.
Sodas auch Dienstleistungsgewerbe wie z.B. ein Pflegedienst in dem WA zugelassen werden kann. Dieses ist im B-Planverfahren zu regeln.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
-
Für den Bereich der ehemaligen Liegenschaft der sowjetischen Streitkräfte du des Agrarflugplatzes östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Ortslage Wiek soll der Flächennutzungsplan geändert und ergänzt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung von Baurecht für ein Wohngebiet und eine Freiflächenphotovoltaikanlage
-
Darstellung des ehemaligen Agrarflugplatzes als Fläche für die Landwirtschaft
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit 1. Ergänzung und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
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