24.04.2024 - 6.4 Interessenbekundung zur interkommunalen Zusamme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Den Norden Rügens als attraktiven Raum für Einheimische, für Zuziehende und für Besucher zu sichern und weiterzuentwickeln, ist besonderes Anliegen der Gemeinden Altenkirchen, Breege, Dranske, Glowe, Lohme, Putgarten, Sagard und Wiek sowie der Stadt Sassnitz. Die Kommunen setzen sich deshalb kontinuierlich dafür ein, eine gute Lebensqualität, attraktive Standortbedingungen und einen nachhaltigen Tourismus zu fördern.

 

Um den bestehenden und zukünftigen Herausforderungen in regionaler Gemeinsamkeit begegnen zu können, wurden für die beiden Halbinseln Wittow und Jasmund jeweils ein Integriertes Regionales Entwicklungskonzept erarbeitet. Grundlage war ein intensiver, partizipativer und dialogorientierter Prozess mit den Akteuren der Region, der Einwohnerschaft und regionalen Partnern.

 

Im Rahmen der Konzeptionen wurde immer wieder die Notwendigkeit deutlich und gewünscht, das Miteinander insgesamt und zwischen den Kommunen zu stärken. Die Gemeinden des Amtes Nord-Rügen arbeiten bereits untereinander und mit der Stadt Sassnitz vertrauensvoll zusammen.

 

Die vorliegende Absichtserklärung soll nun die Grundlage für eine weitere Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit der Partner legen.

 

Frau Häfner vom Tourismusverein Nord-Rügen e.V. bekommt einstimmig das Wort erteilt

  • Sie berichtet über den aktuellen Stand der Arbeit
  • Es gibt die Möglichkeit, ein oder zwei geförderte Personalstellen für Koordinatoren*innen ab 2025 zu bekommen
  • Die Anträge dazu müssten aber zeitnah gestellt werden, dazu braucht es den vorliegenden Beschluss der Willensbekundung

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt die interkommunale Zusammenarbeit mit den amtsangehörigen Gemeinden sowie der Stadt Sassnitz und bevollmächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung beiliegender Erklärung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage