02.05.2024 - 4.1 Finanzielle Unterstützung an den Wittower Segel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 02.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulen, Kita, Jugend und Sport
- Bearbeiter:
- Kerstin Clement
Protokoll
Der Wittower Segelverein e.V. bittet die Gemeinde Dranske mit Antrag vom 23.03.2024 um Unterstützung bei den Planungskosten für die Wiedererrichtung der Steganlage.
Die Steganlage des Vereins wurde am 20.-21.Oktober 2023 durch Sturm und Hochwasser irreparabel zerstört. Ein Ersatzneubau ist daher unumgänglich.
Dieses stellt den Wittower Segelverein e.V. vor eine große finanzielle Herausforderung, die durch die Mitglieder des Vereins allein nicht zu realisieren ist. Die gesamte Bausumme wird mit ca. 550.000,- € beziffert. Ein Teil dieser Mittel wird durch den Wittower Segelverein e.V. aus langfristiger Vermietung von Liegeplätzen, durch Mitgliederdarlehen und durch den Teilverkauf des Grundstückes aufgebracht. Auch finanzielle Hilfen aus dem Fond „Sturmfluthilfe 20.10.2023“ wurden angefragt. Konkrete Zusagen über Hilfen liegen dem Segelverein noch nicht vor.
Deshalb bittet der Wittower Segelverein e.V. die Gemeinde Dranske um Unterstützung bei den Planungskosten in Höhe von 20.000,- €.
Finanzielle Mittel sind dafür nicht im Haushalt vorhanden.
Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, nach § 50 Abs. 1 KV M-V, bei der die Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zu begründen ist. Außerdem ist die Deckung zu gewährleisten.
Sodann bittet Herr Heyde die anwesenden Mitglieder des Wittower Segelvereins um einen aktuellen Sachstandbericht. Herr Weigand führt sodann zur Fördermittelbeantragung näher aus. So laufen die Antragsverfahren sowohl beim Land als auch beim Landkreis Vorpommern-Rügen (hier: 75.000 EUR aus Mecklenburg-Vorpommern Fonds). Konkrete Entscheidungen seitens der zuständigen Stellen liegen jedoch derzeit trotz vermehrter Nachfragen noch nicht vor. Weiterhin erklärt Herr Weigand, dass eine Baugenehmigung für den Ersatzbau der Steganlage bereits vorliege. Ergänzend weist Herr Hennig auf die Notwendigkeit eines schnellen Ersatzbaus der Steganlage zur Wiederaufnahme der Vereinsarbeit und folglich für den Erhalt des Segelvereins hin.
Auf Nachfrage erklärt Herr Hennig, dass die Steganlage nicht versichert war.
Herr Ahlers erklärt, dass die geforderte Unterstützung des Wittower Segelvereins in keinem Zusammenhang mit dem Gemeinwohl stehe. Bürger seien im Wittower Segelverein nicht willkommen. Auch habe der Angelverein seine Steganlage in Eigenarbeit erneuert. Er wendet sich gegen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20.000,00 EUR. Auch sei der Gemeindehaushalt hierfür nicht ausgestattet. Er erfragt, ob eine Rückzahlung des Geldbetrages erfolgen soll. Dies wird seitens der anwesenden Mitglieder des Segelvereins verneint (hier Zuschuss, kein Kredit).
Herr Weigand wendet sich gegen die Ausführungen von Herrn Ahlers. So gehöre der Segelverein zur Daseinsvorsorge und diene dem Gemeinwohl. Herr Hennig verweist u.a. auf die Unterstützung des Kindergartens (hier Stand mit Angeboten für Kinder) und eine Beteiligung am Sommerfest. Die Ausschussvorsitzende bezweifelt die Aussagen von Herrn Hennig.
Die Ausschussvorsitzende erkundigt sich nach dem geplanten Umfang des Neubaus der Steganlage. Herr Weigand erklärt, dass es sich nur um einen Ersatzbau handele. Die Steganlage werde nicht vergrößert, die Kubatur bleibt erhalten. Es entstehen nur einige Liegeplätze mehr.
Frau Krausche problematisiert, dass die geforderte finanzielle Unterstützung einen sehr hohen Geldbetrag umfasst. Sie sieht Konflikte mit dem Gleichheitsprinzip im Hinblick auf die Unterstützung anderer Vereine. Sie befürworte jedoch eine grundsätzliche finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses in Höhe von 5.000,00 EUR und eines Kredites in Höhe von 15.000,00 EUR.
Weiterhin gibt Frau Krausche zu bedenken, dass es derzeit an einer Erwachsenenarbeit des Segelvereins fehle. So sei der Segelverein für die Öffentlichkeit nicht präsent (keine Beteiligung an den Festen der Gemeinde). Sie wünscht sich ein „Zeichen nach Außen“.
Sodann führt Herr Motzek aus, dass die Diskussion über vorhandene Jugendarbeit bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung des Segelvereins keinen Bezug zur vorliegenden Beschlussvorlage habe. Der Ausschuss könne nur eine grundsätzliche Empfehlung für eine Zustimmung/ Ablehnung einer finanziellen Unterstützung aussprechen. Eine abschließende Entscheidung falle durch die Gemeinde. Er befürworte eine finanzielle Unterstützung.
Zuletzt führt Herr Heyde aus, dass er eine finanzielle Unterstützung des Segelvereins befürworte, jedoch die geforderte Summe zu hoch sei. Er stimmt Frau Krausches Vorschlag zu. Herr Heyde wünscht sich eine Öffnung des Segelvereins gegenüber der Gemeinde bzw. dass dieser mehr für die Bevölkerung da sei. So bestehe derzeit eine gute Zusammenarbeit u.a. mit dem BVB-Fanclub, dem Förderverein der FFW Dranske und dem Heimatverein. Im Gegensatz dazu grenze sich der Segelverein ab und wirke sehr „elitär“. Auch Herr Heyde verweist auf die möglichen Konflikte mit den weiteren Vereinen.
Herr Ahlers bemängelt den Beschlusstext. Der Beschlussvorschlag sei nicht bescheidungsfähig. So stünden die Aussagen, dass finanzielle Mittel im Haushalt nicht vorhanden sind, aber eine Deckung gewährleistet werden müsse im Widerspruch. Vor einer Beschlussfassung sei zwingend eine Finanzierung der Gemeinde zu klären.
Vor diesem Hintergrund beantragt Herr Ahlers, die Beschlussvorlage zur erneuten Überarbeitung an die Amtsverwaltung zurückzuweisen. Die Liquidität der Gemeinde solle deutlich hervorgehoben werden. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag mit 4 JA-Stimmen und 2 NEIN-Stimmen zu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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