22.05.2024 - 6.1 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Sill erteilt Frau Harder das Wort.

 

Sie berichtet, dass der Jahresabschluss durch den Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer bereits geprüft wurden, da im September der Jahresabschluss eingereicht sein muss. Es ist ein positives Ergebnis erwirtschaftet worden. Der Gewinn beträgt 250 T€, es wurden 1,279 Mio Euro getilgt, so dass die aktuelle Schuldenlast 2,103 Mio Euro beträgt.

 

2023 gab es eine Leerstandsquote von 3,93%.

 

Der Bilanzwert beträgt 9,18 Mio Euro; die Abschreibung betrug 757 T€; der Geldbestand beläuft sich auf 600 T€, so dass weitere Sondertilgungen möglich sein werden.

 

Ende 2024 wird der Schuldenstand 1,428 Mio Euro betragen mit Sondertilgungen.

 

Sie berichtet, dass die neue Kollegin Frau Böhm eine sehr gute Arbeit leistet, genau wie Frau Mundt und Frau Sieber. Frau Sieber wird zum 31.12.2024 nach 32 Jahren Arbeit in der Altenkirchener Wohnungsbau AG ausscheiden. Sie war von Anfang an dabei.

 

Frau Sill bedankt sich bei der gesamten Belegschaft für die jahrelange gute Arbeit, alle gemeinsam haben großen Anteil am Erfolg der AG.

 

 

Frau Sill verliest den Sachvortrag und den Beschlussvorschlag.

 

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde Altenkirchen in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung der Bilanz für das Jahr 2023 ihre Zustimmung erteilen kann,

benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den bereits geprüften und testierten Jahresabschlussberichtes 2023 der Altenkirchener Wohnungsbau AG nach der Bestätigung durch den Aufsichtsrat

 

mit einer Bilanzsumme von

9.179.616,01 €

und einem Jahresgewinn nach Steuern und Abschreibung in Höhe von

250.358,74 €

der mit dem  Verlustvortrag aus 2022 in Höhe von

614.133,38 €

 

zu verrechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2023 zu bestätigen und die Bestätigung in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage