22.05.2024 - 6.3 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Sill übernimmt wieder Die Leitung der Sitzung. Frau Sill  verliest den Sachvortrag und den Beschlussvorschlag. Im Sachvortrag wird eine Korrektur vorgenommen.

 

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrates des Vorstandes der Altenkirchener Wohnungsbau AG vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den Vorstand der Altenkirchener Wohnungsbau nach Bestätigung des Jahresabschlussberichtes 2023 zu entlasten und dies in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V