22.05.2024 - 6.4 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Sill verliest den Sachvortrag und den Beschlussvorschlag. Im Beschlussvorschlag wird eine Korrektur vorgenommen. Es muss Jahresgewinn und nicht Verlust heißen.

 

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin im Aufsichtsrat die Beschlussfassung zur Bilanz der EDW vornehmen kann, benötigt sie die .Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den bereits geprüften und testierten Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG

 

mit einer Bilanzsumme von

352.773,21 EUR

und einem Jahresgewinn nach Steuern und Abschreibung in Höhe von

424,88 EUR

der dem Gewinnvortrag aus 2022 in Höhe von

54.682,28 EUR

 

hinzuzurechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2023 zu bestätigen und Frau Harder zu beauftragen in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH entsprechend abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage