22.05.2024 - 6.5 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG der Entlastung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, zustimmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

Frau Sill verliest den Sachvortrag und den Beschlussvorschlag.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG, der Entlastung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, Frau Petra Harder, für das Wirtschaftsjahr 2023 zuzustimmen und Frau Harder zu beauftragen in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH entsprechend abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V