29.05.2024 - 6.10 Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 29.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 15.06.2022 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Bohlendorf“ gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Die Planungskosten wurden über den städtebaulichen Vorvertrag vom 19.09.2021 auf den Vorhabenträger übertragen.
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vom 07.07.2022 bis 26.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 25.07.2022 bis zum 12.08.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de und im Bau- und Planungsportal des Landes MV statt.
Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.07.2022 beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 18.01.2023 ausgewertet und abgewogen (Beschluss-Nr. 101.07.280/23). Die Beschlussergebnisse sind in den Entwurf zu übernehmen. Der Entwurf mit dem Umweltbericht ist von der Gemeinde zu billigen. Der Entwurf wird anschließend erneut mit den Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB abgestimmt und gem. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 25.04.2024 dazu beraten und empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung des vorliegenden Beschlussvorschlages.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 07.05.2024 hierzu beraten und folgende Beschlussfassung auch einstimmig empfohlen.
Frau von Buddenbrock erklärt nochmals kurz den Plan für die anwesenden Bürger.
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Bohlendorf“ und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes mit dem VEP und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen und vorliegende Gutachten (Artenschutzfachbeitrag, Entwässerungskonzept, Löschwasserkonzept) sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Bau- und Planungsportal MV sowie im Internet zu veröffentlichen und ergänzend öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
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