29.05.2024 - 6.13 Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 29.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 14.12.2022 mit Beschluss Nr. 101.07.271/22 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Zürkvitz Ost“ beschlossen“
Der Beschluss wurde vom 21.12.2022 bis 11.01.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Am 18.01.2023 wurde der Vorentwurf durch die Gemeindevertretung gebilligt (Beschluss-Nr. 101.07.279/23). Die Planung wurde angezeigt und die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 24.01.2023 beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 13.02.2023 bis 3.03.2023 durch Offenlage der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und Veröffentlichung im Internet unter www.b-plan-services.de und um Bau- und Planungsportal des Landes MV unter bplan.geodaten-mv.de statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte ortsüblich vom 26.01.2023 bis zum 15.02.2023.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und berücksichtigt. Alle geforderten Gutachten wurden zwischenzeitlich erstellt (siehe Abwägungsvorschlag). In Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen und der Gutachten wurde der Entwurf erarbeitet. Dieser ist erneut zu veröffentlichen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.
Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiek.
In der Sitzung des Bauausschusses am 25.4.2024 wurde durch das Amt Nord-Rügen vorgestellt, dass der Wasser- und Bodenverband Rügen eine verspätete Stellungnahme eingereicht hat, aus welcher hervorgeht, dass eine Einleitung von Niederschlagswasser in den angrenzenden Graben des Wasser- und Bodenverbandes möglich ist. Eine Einleitgenehmigung aus dem Jahr 2018 für die Flächen des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes liegt vor. Darum wurde in der Abwägung die Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes aufgenommen und in der die Abwägung sowie in der Begründung die Verwertung des Niederschlagswassers von Versickerung auf Einleitung geändert.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 07.05.2024 hierzu beraten und folgende Beschlussfassung einstimmig empfohlen.
Herr Faralisch begrüßt die mögliche Änderung der aktuellen Situation und Schaffung von Wohnraum.
Frau von Buddenbrock findet die Bebauung zu eng für die Entfernung zum Ortskern und würde eine lockerere Bebauung befürworten.
Beschluss
Beschluss:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Zürkvitz Ost“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 17 von der Planänderung berührten Behörden und 5 Nachbargemeinden haben 13 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit gingen 4 Stellungnahmen ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):
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berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- E.dis AG
- Deutsche Telekom
- Straßenbauamt Stralsund
- EWE (Hinweise sind mit der Erschließungsplanung zu beachten)
- Forstamt Rügen
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- Bürger/in 1
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teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Bürger/in 3
- Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Bürger/in 2
- Bürger/in 4
- folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Landesamt für Innere Verwaltung MV
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Agrar)
- Gemeinde Breege
- Gemeinde Putgarten
- Gemeinde Altenkirchen
- Gemeinde Dranske
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Zürkvitz Ost“ und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie die Gutachten und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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1,9 MB
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