29.05.2024 - 6.14 Beschluss über die Aufstellung der 5. Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 29.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat in öffentlicher Sitzung am 18.1.2023 dem Zulassen von Dauerwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ zugestimmt (Beschluss-Nr. 101.07.278/23). Hierfür ist eine Planänderung erforderlich. Die Planänderung wurde am 21.9.2023 von der Gemeinde beauftragt (Beschluss-Nr. 101.07.320/23 vom 12.7.2023). Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vorvertrag vom 12.8.2023 auf die Eigentümer übertragen (Beschluss-Nr. 101.07.313/23).
Nunmehr liegt der Entwurf der Planänderung vor. Der Entwurf ist zu billigen und gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) das Planverfahren durchzuführen.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 25.04.2024 dazu beraten und empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung des vorliegenden Beschlussvorschlages
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 07.05.2024 hierzu beraten und folgende Beschlussfassung auch einstimmig empfohlen.
Beschluss
Beschluss:
- Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ in Wiek an der Straße „Boddenblick“ soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Dauerwohnen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,1 MB
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223,9 kB
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3
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1,4 MB
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