29.05.2024 - 6.5 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Aufgrund des §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M - V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M - V 2011 S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M – V 2019 S. 467) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M - V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M – V 2005 S. 146) in letzter berücksichtigter Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M - V 2021 S. 1162) wurde nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Wiek am 14.12.2022 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer erlassen.

 

Die vorliegende Änderungssatzung hat das Ziel, die in der ursprünglichen Satzung festgelegten Bestimmungen zu den Steuerpflichten zu konkretisieren und in einer rechtssicheren Form zu formulieren. Damit soll eine eindeutige und für alle Steuerpflichtigen nachvollziehbare Grundlage geschaffen werden, die keine Spielräume für Interpretationen offenlässt und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht wird.

 

Frau von Buddenbrock:

Die Satzung besagt, dass eine „eindeutige und für alle Steuerpflichtigen nachvollziehbare Grundlage…“ geschaffen wird. Sie erkundigt sich, ob es hierfür noch eine Lesefassung für den Bürger gibt, damit dies wirklich einfach verständlich ist.

Frau Harder: Nein. Wichtig ist bei einer Satzung letztendlich die Rechtssicherheit. Die Formulierungen sind insbesondere im Steuerrecht immer sehr kompliziert, müssen jedoch so formuliert sein, um Rechtssicherheit zu bieten.

 

Herr Orth erklärt für die Anwesenden Bürger nochmals kurz die Hauptbestandteile der Satzung, damit diese auch im Bilde sind, worum es geht.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wiek in der vorliegenden Fassung.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage