29.05.2024 - 6.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Ab diesem TOP nimmt Herr Kürschner an der Sitzung teil.

Frau Harder überreicht Herrn Kürschner einen Straus Blumen. Anlass ist sein Geburtstag.

 

Frau Knebusch übernimmt die Leitung der Sitzung.

 

Die Gemeinde Wiek hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständiger Dritter wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2018 festzustellen.

 

Frau von Buddenbrock erklärt kurz das Verfahren und die Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses. Es gibt hierzu einen Prüfungsbericht in dem alle Anmerkungen des Ausschusses aufgeführt sind.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage