29.05.2024 - 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Harder nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Die Gemeinde Wiek hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständiger Dritter wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen.

 

Frau von Buddenbrock erklärt nochmals kurz das Verfahren und die Ergebnisse des Ausschusses und weist auf den Prüfbericht des Ausschusses hin.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegenden Fassung fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage